Hotelordnung

1.
Die Ordnung gilt im Hotel & Restaurant Positano und ist ein integraler Bestandteil des Vertrages, der durch Unterzeichnung der Meldekarte als auch durch die Buchung, Anzahlung oder volle Bezahlung des Aufenthalts im Hotel abgeschlossen wird. Mit den oben genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er sich mit der Ordnung vertraut gemacht hat, sie vollständig akzeptiert und sich verpflichtet, sie zu befolgen.

2.
Die Ordnung gilt für alle Gäste und andere Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels aufhalten.

3.
Zahlungen vor Ort können in bar oder Kartenzahlung akzeptiert werden.

4.
Der gesamte Mietpreis und evt. gebuchte Zusatzleistungen werden nach der aktuell geltenden Preisliste errechnet und sind ohne Abzug spätestens am Anreisetag im Voraus zu bezahlen. wenn der Gast bei der Ankunft keinen Zahlungsnachweis vorlegt oder nicht sofort bezahlt (in bar oder mit Karte) Weise zu präsentieren dass es das Check-in ermöglicht, so darf ihm die Rezeption die Schlüsselausgabe verweigern.

5.
Wenn der Gast vor dem Abreisedatum der Reservierung abreist, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung nach Abs. 4 für den verbleibenden Reservierungszeitraum.

6.
Reist der Gast nicht am vereinbarten Anreisetag bis zur vereinbarten Zeit an, geht der Hotel davon aus, dass der Gast / Besteller von der bestätigten Reservierung zurückgetreten ist. Eine Anreise nach 21:00 Uhr ist nicht möglich. Danach ist der Vermieter berechtigt das / die Zimmer für den gesamten Reservierungszeitraum anderweitig zu vergeben.

7.
Die Stornierung Ihrer Reservierung (ohne Zahlung) kann nur 48 Stunden vor der Ankunft erfolgen.

8.
Frühstückszeiten: Di - So 7:30 - 10:00 Uhr.

9.
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag stehen dem Gast die reservierten Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr freizumachen, andernfalls werden dem Gast die Kosten für eine weitere Übernachtung berechnet.

10.
Wenn der Gast sein Zimmer bis 12:00 Uhr nicht verlassen oder drin seine Sachen gelassen hat, so wird es als Verlängerung seines Aufenthaltes verstanden.

11.
Wenn der Gast seinen Aufenthalt verlängern möchte, das Hotel berücksichtigt den Wunsch der Aufenthaltsverlängerung je nach Möglichkeit.

12.
Soweit dem Gast, bei bestimmungsgemäßer Nutzung, Mängel, insbesondere im Bereich seines Zimmers auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Gelegenheit hat, angezeigte Mängel kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war. Eigenmächtige Versuche der Mängelbeseitigung durch den Gast, insbesondere an elektrischen und elektronischen Geräten, sind strengstens untersagt und führen in der Regel zu Schadensersatzforderungen. Keines der zur Verfügung gestellten elektrischen und elektronischen Geräte darf vom Gast verändert oder gar geöffnet werden.

13.
Der Gast / Besteller haftet für alle materiellen Schäden, Entwendungen bzw. Zerstörungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Anlagen der Pension, die durch sein Verschulden bzw. Verschulden seiner Besucher / Gäste entstanden sind. Es ist dem Gast nicht erlaubt Ausstattungsgegenstände, gleich welcher Art, zu verändern, zu entfernen, auszutauschen oder gar mitzunehmen, auch nicht vorübergehend, ohne die Zustimmung des Hotel vorher eingeholt zu haben.

14.
Der Hotelgast ist verpflichtet, bei dem Check-in an der Rezeption ein Dokument mit einem Foto zur Bestätigung seiner Identität vorzulegen. Sollte sich der Gast weigern, sein Dokument auf solche Art und Weise zu präsentieren, dass es das Check-in ermöglicht, so darf ihm die Rezeption die Schlüsselausgabe verweigern.

15.
In der Meldekarte gibt der Gast selbst seinen Vor- und Nachnamen an, dann setzt er seine Unterschrift darunter und bestätigt damit, dass er sich mit der Hotelordnung vertraut gemacht hat und deren Bestimmungen akzeptiert.

16.
Der Hotelgast darf sein Zimmer an Dritte nicht übergeben, sogar wenn die von ihm bezahlte Zeitperiode noch nicht abgelaufen ist.

17.
Auf dem Hotelgelände werden Hunde akzeptiert.

18.
Hunde, die sich in den Gemeinschaftsräumen des Hotels aufhalten, sollten an der Leine ausgeführt werden.

19.
Die Gäste, welche im Hotel mit deren Haustieren ankommen wollen, sollten dies der Rezeption bei der Buchung anmelden.

20.
Die Gäste tragen volle Haftung für das Verhalten ihrer Tiere.

21.
Für jegliche durch Tiere verursachte Schäden sind deren Eigentümer haftbar.

22.
Aus Gründen des Brandschutzes ist es ausdrücklich verboten in den Pensionszimmern elektr. Tauchsieder, elektr. Bügeleisen und andere ähnliche Geräte, die nicht zur Zimmerausstattung zählen, zu benutzen. Desgleichen gilt in allen Räumen, Treppenhäusern und Gängen der Pension ein absolutes Rauchverbot.

23.
Gemäß dem Gesetz vom 9. November 1995 über den Gesundheitsschutz gegen die Auswirkungen von Tabak und Tabakerzeugnissen (Amtsblatt 2015, Pos. 298, in der geänderten Fassung) gilt es im gesamten Hotel, einschließlich Hotelzimmer und Balkone, ein totales Rauchverbot für Zigaretten und Tabakerzeugnisse sowie gesundheitsgefährdende Stoffe.

24.
Der Gast hat die Rezeption über einen Schaden unverzüglich nach seiner Entdeckung zu informieren.

25.
Das Hotel haftet für die Beschädigung oder Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeuges des Gastes nicht.

26.
Der Gast stimmt der Verarbeitung und Sammlung seiner personenbezogenen Daten im für die Realisierung seines Aufenthaltes notwendigenBereich zu, auch zu Meldungszwecken, gemäß dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten vom 29. August 1997 mit späteren Änderungen und den geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

27.
Die Hausordnung - dem Gast durch Aushang im Rezeptionsbereich bekannt gemacht - auf der Website des Hotels bekannt gemacht - wird in die vorstehende Hotelordnung einbezogen und ist für alle Gäste verbindlich. Bei groben, insbesondere aber bei bewussten Verstößen gegen die Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung nach Abs. 4 für den verbleibenden Reservierungszeitraum.

28.
Sollte der Gast die Bestimmungen dieser Ordnung verletzen, so darf ihm das Hotel weitere Dienstleistungserbringung verweigern.

29.
Das Hotel darf sich weigern, einen Gast zu akzeptieren, der während seines letzten Aufenthaltes gegen die Hotelordnung grob verstoßen hat.

30.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.

Wo wir sind

Berbisdorfer Hauptstraße 38, 01471 Radeburg
Tel: 035208989366
Email: info@positano-radeburg.de

Öffnungszeiten:
Mittags:  Samstag 11:30 – 14:30 Uhr
Abends: Dienstag – Samstag 17:30 – 22:00 Uhr
Sonntag 11.30 – 22:00 Uhr         

Montag Ruhetag    

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Positano Radeburg